Allgemeine Geschäftsbedingungen
MIRA FIVE ist ein Dienst der Cloo GmbH („wir“ oder „uns“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Tarife von MIRA FIVE: Free, Pro und Enterprise.
Cloo GmbHReumtengrüner Str. 32B
08209 Auerbach
Deutschland
Geschäftsführer: Yannick Seeger, Paul Otto
Amtsgericht Chemnitz, HRB 38181
info@cloo-gmbh.de
Stand: 28. September 2026
1. Geltungsbereich und Geschäftskunden
(1) MIRA FIVE richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Vertrag schließen. Kunde ist das Unternehmen, für das ein Konto oder eine Organisation angelegt wird. Handelt die registrierende Person als Einzelunternehmer oder Freiberufler, ist sie selbst der Kunde. Auf Anfrage weist der Kunde nach, dass er Unternehmer ist.
(2) Wer für den Kunden ein Konto registriert, eine Organisation anlegt oder einen Tarif bucht, versichert, dass er den Kunden dabei vertreten darf.
(3) Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vereinbarungen, etwa ein Angebot für den Tarif Enterprise, gehen diesen Bedingungen vor.
(4) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, ist der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Bestandteil des Vertrags. Für diese Verarbeitung geht er diesen Bedingungen vor. Kontodaten verarbeiten wir als Verantwortlicher; darüber informiert die Datenschutzerklärung. Sie dient der Information und ist nicht Bestandteil des Vertrags.
(5) In diesen Bedingungen bedeuten:
- MIRA FIVE oder Dienst
- der von uns betriebene Dienst unter app.mirafive.io, einschließlich der Erfassungsendpunkte, Tracking-Skripte, SDKs, der REST-API, des MCP-Servers und der Dokumentation.
- Organisation
- der Arbeitsbereich in MIRA FIVE, dem ein Vertrag und ein Tarif zugeordnet sind. Jedes Konto erhält eine persönliche Organisation.
- Projekt und Quelle
- Ein Projekt ist eine Website oder App innerhalb einer Organisation. Eine Quelle ist eine Website oder ein Server, der mit einem Erfassungsschlüssel Events an ein Projekt sendet.
- Mitglieder
- die Personen mit Zugang zu einer Organisation. Jedes Mitglied hat eine der Rollen Inhaber, Admin oder Mitglied.
- Inhaber
- ein Mitglied mit der Rolle Inhaber. Inhaber haben alle Rechte in der Organisation. Nur sie können Tarife buchen und kündigen und die Organisation löschen.
- Admin
- ein Mitglied mit der Rolle Admin. Admins verwalten Einstellungen, Einladungen, Projekte, Quellen, Personen und Anfragen betroffener Personen.
- Mitglied (Rolle)
- ein Mitglied mit der Rolle Mitglied. Es sieht Personen und verwaltet Definitionen.
- Kundendaten
- alle Daten, die der Kunde oder seine Websites, Apps, Server und verbundenen Plattformen an MIRA FIVE übermitteln, und die Daten, die MIRA FIVE daraus erzeugt, etwa Events, Besuche, Personen und Importe.
- Kontodaten
- Daten über die Mitglieder und das Konto des Kunden, einschließlich der Abrechnungsdaten.
- Besucher
- die Besucher und Nutzer der Websites und Apps des Kunden.
2. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von MIRA FIVE auf unserer Website ist kein bindendes Angebot. Mit der Registrierung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrags über den Tarif Free an und stimmt diesen Bedingungen und dem AVV zu. Wir senden ihm daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Bestätigt der Kunde seine E-Mail-Adresse, schalten wir das Konto frei. Damit kommt der Vertrag über den Tarif Free für die persönliche Organisation zustande. Bei einer Registrierung über eine Einladung gilt die E-Mail-Adresse mit der Registrierung als bestätigt.
(2) Jeder Vertrag bezieht sich auf eine Organisation. Legt ein Mitglied eine weitere Organisation an, kommt für diese ein weiterer Vertrag zu diesen Bedingungen zustande.
(3) Den Tarif Pro bucht ein Inhaber im Dashboard. Die Zahlung läuft über den Bezahlvorgang der Mollie B.V. (Abschnitt 11). Der Vertrag über Pro kommt zustande, sobald Mollie uns die erste Zahlung bestätigt. An diesem Tag beginnt der erste Abrechnungsmonat.
(4) Den Tarif Enterprise verkaufen wir nicht online. Er kommt durch eine individuelle Vereinbarung in Textform zustande.
(5) Wir speichern, wann der Kunde welcher Fassung dieser Bedingungen zugestimmt hat. Die aktuelle Fassung ist jederzeit unter mirafive.io/de/agb abrufbar und kann gespeichert und gedruckt werden.
(6) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
3. Leistungen
(1) MIRA FIVE ist ein Dienst für Web- und Produktanalyse, den wir als Software as a Service über das Internet bereitstellen. Er umfasst insbesondere:
- die Erfassung von Events aus Websites, Apps und Servern des Kunden über unsere Tracking-Skripte, SDKs oder eine HTTP-Schnittstelle,
- Auswertungen dazu, woher Besucher kommen (Kanäle, Kampagnen, Anzeigenklicks), wie sie sich bewegen (Seiten, Wege, Funnels), was sie tun (Events, Ziele) und ob sie kaufen (Umsatz),
- Personen und Segmente sowie Dashboards,
- Verbindungen zu Google Search Console, Google Ads, Meta Ads und Bing Webmaster Tools,
- eine REST-API mit Lesezugriff und einen MCP-Server (Model Context Protocol), über den KI-Assistenten auf MIRA FIVE zugreifen,
- Werkzeuge für Anfragen betroffener Personen, mit Export, Löschung und Widerspruch je Person.
(2) Die Einzelheiten beschreibt die Dokumentation unter docs.mirafive.io in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Angaben in der Dokumentation und auf unserer Website beschreiben die Leistung. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie in Textform ausdrücklich als Garantie bezeichnen.
(3) Wir erbringen unsere Leistungen bis zum Übergabepunkt, dem Übergang unseres Rechenzentrums zum Internet. Für die Internetverbindung, seine eigenen Systeme und die Einbindung unserer Skripte und SDKs in seine Websites, Apps und Server sorgt der Kunde.
(4) Alle Tarife enthalten alle Funktionen des Dienstes. Sie unterscheiden sich in Preis, Kontingent, Aufbewahrung, Projekten und Mitgliedern (Abschnitt 10). Für Vorschaufunktionen gilt Abschnitt 4.
(5) Wir entwickeln MIRA FIVE laufend weiter. Wir dürfen Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere weil eine gleichwertige Funktion an ihre Stelle tritt, ein Drittanbieter eine Schnittstelle ändert oder einstellt oder Sicherheit oder Recht es erfordern. Während eines bezahlten Abrechnungsmonats schränken wir die Leistungen des Tarifs Pro nicht wesentlich ein, es sei denn, technische, sicherheitsbezogene oder rechtliche Gründe erfordern es. Wesentliche Einschränkungen kündigen wir nach Möglichkeit vorher per E-Mail an. Schränkt eine Änderung den Dienst wesentlich ein, kann der Kunde den Tarif Pro mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Abrechnungsmonats kündigen. Bei einer Kündigung mit sofortiger Wirkung erstatten wir den bezahlten Betrag für den Rest des Abrechnungsmonats anteilig.
4. Vorschaufunktionen
(1) Einzelne Funktionen können wir als Vorschau oder frühen Zugang kennzeichnen (Vorschaufunktionen). Wir schalten Vorschaufunktionen für einzelne Organisationen frei. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(2) Vorschaufunktionen stellen wir zusätzlich und ohne gesondertes Entgelt bereit. Sie gehören nicht zur vereinbarten Beschaffenheit des Dienstes und sind von einer vereinbarten Verfügbarkeit ausgenommen. Wir dürfen sie jederzeit ändern, die Freischaltung widerrufen oder sie einstellen. Wir kündigen dies nach Möglichkeit vorher an.
(3) Für Mängel von Vorschaufunktionen stehen wir nur ein, wenn wir sie arglistig verschwiegen haben. Unsere Haftung nach Abschnitt 17 bleibt unberührt.
(4) Der Kunde setzt Vorschaufunktionen so ein, dass seine Websites und Apps auch funktionieren, wenn eine Vorschaufunktion nicht antwortet oder eingestellt wird.
5. Konto, Organisationen und Zugang
(1) Der Kunde macht bei der Registrierung und in MIRA FIVE richtige Angaben und hält sie aktuell. Das gilt besonders für die E-Mail-Adressen der Inhaber, an die wir Erklärungen zum Vertrag senden.
(2) Jedes Konto gehört einer Person und darf nicht mit anderen geteilt werden. Weitere Personen lädt der Kunde als Mitglieder ein. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitglieder Passwörter, API-Schlüssel und andere Zugangsdaten geheim halten. Wir empfehlen, die Zwei-Faktor-Authentifizierung oder Passkeys zu nutzen.
(3) Der Kunde bestimmt, wer Mitglied seiner Organisationen ist und welche Rolle es hat. Er ist verantwortlich für die API-Schlüssel, die seine Mitglieder anlegen, und für die KI-Assistenten und anderen Anwendungen, die sie per OAuth mit MIRA FIVE verbinden. Für Handlungen, die über die Zugänge seiner Mitglieder vorgenommen werden, ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, er hat deren Missbrauch nicht zu vertreten.
(4) Der Kunde bevollmächtigt jeden Inhaber, für ihn Erklärungen zu diesem Vertrag abzugeben und entgegenzunehmen. Dazu gehört insbesondere, Tarife zu buchen und zu kündigen, Änderungen dieser Bedingungen und des AVV zuzustimmen und die Organisation zu löschen. Wir dürfen uns auf Anweisungen eines Inhabers oder eines Mitglieds mit der dafür nötigen Rolle verlassen.
(5) Vermutet der Kunde, dass seine Zugänge missbraucht werden, teilt er uns das unverzüglich mit und ändert oder widerruft die betroffenen Zugangsdaten.
6. Pflichten des Kunden bei der Datenerfassung
(1) Der Kunde entscheidet, welche Daten er mit MIRA FIVE erfasst und zu welchen Zwecken. Er ist dafür verantwortlich, dass die Erfassung und die Übermittlung an uns rechtmäßig sind. Insbesondere
- wählt er für jede Quelle den Erfassungsmodus: ohne Einwilligung (etwa mit dem Skript c.js, ohne Kennungen im Browser) oder mit Einwilligung (etwa mit dem Skript f.js oder SDKs im vollen Modus, mit zufälligen Kennungen im Browser),
- prüft er in eigener Verantwortung, ob für den gewählten Modus eine Einwilligung erforderlich ist,
- holt er die erforderlichen Einwilligungen der Besucher ein, insbesondere nach § 25 TDDDG für das Speichern von Kennungen im Browser, und gibt Einwilligung und Widerruf an Skript oder SDK weiter,
- braucht er eine Rechtsgrundlage, bevor er Besuche über
identifymit eigenen Nutzerkennungen verknüpft, - informiert er die Besucher in seiner Datenschutzerklärung über den Einsatz von MIRA FIVE,
- beantwortet er Anfragen betroffener Personen; MIRA FIVE stellt ihm dafür Export, Löschung und Widerspruch je Person bereit.
(2) Der Kunde übermittelt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Art. 10 DSGVO). Er setzt MIRA FIVE nicht gezielt ein, um Daten von Kindern zu erfassen.
(3) Direkte Kennungen wie Namen und E-Mail-Adressen übermittelt der Kunde nur, wenn er dafür eine
Rechtsgrundlage hat und sie benötigt, und nur als Merkmale bei identify. In URLs, Seitentiteln,
Event-Namen und frei gewählten Event-Eigenschaften übermittelt er sie nie. Passwörter, Zugangsdaten,
Zahlungsdaten und andere Geheimnisse übermittelt er weder in Events noch in deren Eigenschaften.
(4) Setzt der Kunde MIRA FIVE für Websites oder Apps seiner Auftraggeber ein, stellt er sicher, dass er dazu berechtigt ist und dass die Pflichten dieses Abschnitts auch für diese Websites und Apps erfüllt werden.
(5) Wie wir personenbezogene Kundendaten verarbeiten, regelt der AVV. Welche Daten MIRA FIVE in welchem Modus erfasst, beschreibt die Dokumentation.
7. Verbindungen, API und KI-Agenten
(1) Verbindungen zu Plattformen Dritter, derzeit Google Search Console, Google Ads, Meta Ads und Bing Webmaster Tools, richtet der Kunde mit seinem eigenen Konto bei dem jeweiligen Anbieter ein. Für dieses Konto gelten die Bedingungen des Anbieters im Verhältnis zwischen ihm und dem Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass er die Verbindung einrichten und die Daten abrufen darf. MIRA FIVE ruft über die Verbindung Daten aus dem Konto des Kunden ab. Daten über Besucher übermitteln wir dabei nicht an den Anbieter.
(2) Auf Verfügbarkeit, Umfang und Änderungen der Schnittstellen Dritter haben wir keinen Einfluss. Wir stellen Verbindungen nur im Rahmen der Schnittstellen bereit, die der jeweilige Anbieter anbietet. Ändert oder beschränkt ein Anbieter seine Schnittstelle, dürfen wir die Verbindung nach Abschnitt 3 Abs. 5 anpassen oder einstellen.
(3) Mitglieder können API-Schlüssel anlegen und KI-Assistenten über den MCP-Server verbinden. Ruft der Kunde Kundendaten über die REST-API oder einen verbundenen KI-Assistenten ab, übermitteln wir sie auf seine Weisung an den Empfänger, den er gewählt hat. Dieser Empfänger, etwa der Anbieter eines KI-Assistenten, ist nicht unser Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Übermittlung an ihn und seine weitere Verarbeitung rechtmäßig sind.
(4) Verbundene KI-Assistenten können Daten zunächst nur lesen. Die Einrichtung einer Organisation können sie erst ändern, wenn der Kunde dies für die jeweilige Verbindung freigibt. Löschen können sie nichts. Für Änderungen, die ein freigegebener KI-Assistent vornimmt, ist der Kunde wie für eigene Handlungen verantwortlich. Die Antworten eines KI-Assistenten erzeugt dessen Anbieter, nicht MIRA FIVE; für ihren Inhalt sind wir nicht verantwortlich.
(5) Wir dürfen die Zahl der Anfragen an die REST-API und den MCP-Server angemessen begrenzen, um den Dienst für alle Kunden stabil zu halten.
8. Zulässige Nutzung
(1) Der Kunde darf MIRA FIVE nicht nutzen, um
- gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter zu verstoßen,
- Schadcode zu übertragen,
- den Dienst anzugreifen oder zu stören oder ihn ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform zu scannen oder Last- und Penetrationstests durchzuführen,
- Zugangskontrollen, Kontingente, Anfragegrenzen oder Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen,
- auf Daten anderer Kunden zuzugreifen oder dies zu versuchen,
- den Dienst ohne unsere Zustimmung weiterzuverkaufen oder Dritten unter eigenem Namen oder eigener Marke bereitzustellen,
- Daten zu übermitteln, die er nicht verarbeiten darf.
(2) Der Kunde darf MIRA FIVE für Websites und Apps seiner Auftraggeber nutzen und deren Mitarbeitern als Mitglieder Zugang geben. Das ist kein Weiterverkauf im Sinne von Absatz 1.
(3) Haben wir konkrete Anhaltspunkte für einen schweren Verstoß oder droht eine Gefahr für den Dienst, andere Kunden oder Dritte, dürfen wir schädlichen Datenverkehr blockieren, rechtswidrige Daten entfernen oder den Zugang des Kunden ganz oder teilweise sperren, solange wir den Fall prüfen. Wir wählen die mildeste wirksame Maßnahme. Soweit zumutbar, informieren wir den Kunden vorher und geben ihm Gelegenheit, den Verstoß abzustellen; andernfalls informieren wir ihn unverzüglich danach. Eine Sperre heben wir auf, sobald ihr Grund entfällt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Wir betreiben MIRA FIVE mit angemessener Sorgfalt. Einen unterbrechungs- und fehlerfreien Betrieb sagen wir nicht zu. Eine bestimmte Verfügbarkeit gilt nur, wenn eine individuelle Vereinbarung ein Service Level enthält.
(2) Wartung, Sicherheitsarbeiten, Störungen des Internets und Dienste Dritter können zu Unterbrechungen führen. Geplante Wartung kündigen wir nach Möglichkeit vorher an. Dringende Sicherheitsarbeiten dürfen wir ohne Ankündigung durchführen.
(3) Support leisten wir per E-Mail an hello@mirafive.io, montags bis freitags außer an gesetzlichen Feiertagen in Sachsen. Feste Reaktionszeiten sagen wir nicht zu, soweit nichts anderes individuell vereinbart ist.
10. Tarife und Kontingente
(1) MIRA FIVE wird in drei Tarifen angeboten:
| Free | Pro | Enterprise | |
|---|---|---|---|
| Preis | 0 € | 20 € im Monat, inkl. 19 % USt. | nach Vereinbarung |
| Events je Kalendermonat | 25.000 | 100.000, faire Nutzung nach Absatz 6 | nach Vereinbarung, sonst unbegrenzt |
| Aufbewahrung der Analysedaten | 30 Tage | 366 Tage | 1.095 Tage, sofern nicht anders vereinbart |
| Projekte und Mitglieder | ein Projekt, nur in der persönlichen Organisation, die keine Einladungen erlaubt | unbegrenzt | nach Vereinbarung |
(2) Analysedaten sind die Events und die daraus abgeleiteten Daten wie Besuche. Wir löschen sie täglich, sobald sie älter sind als der Aufbewahrungszeitraum des Tarifs. Physisch entfernt sind sie spätestens sieben Tage danach. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Tarif; eigene Zeiträume kann der Kunde nicht einstellen.
(3) Kontingente gelten je Organisation und Kalendermonat nach koordinierter Weltzeit (UTC), unabhängig vom Abrechnungsmonat. Nicht angerechnet werden Zugriffe von Bots, Events, die mangels Einwilligung verworfen werden, Installationsprüfungen und Ausspielungen von Feature-Flags.
(4) Erreicht eine Organisation 80 % und 100 % ihres Kontingents, benachrichtigen wir die Inhaber und Admins per E-Mail.
(5) Im Tarif Free erfassen wir keine Events über dem Kontingent. Sie werden bis zum Beginn des nächsten Kalendermonats verworfen und können nicht nachträglich erfasst werden.
(6) Im Tarif Pro ist das Kontingent ein Richtwert für faire Nutzung. Wir erfassen auch Events über dem Kontingent und berechnen dafür nichts zusätzlich. Liegt die Nutzung in mehreren aufeinanderfolgenden Kalendermonaten deutlich über dem Kontingent, sprechen wir den Kunden auf einen passenden Tarif an. Einigen sich die Parteien nicht, können wir den Tarif Pro nach Abschnitt 12 Abs. 3 mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen.
(7) Hat eine Organisation mehr aktive Projekte, als ihr Tarif erlaubt, etwa nach dem Ende von Pro, pausieren wir Erfassung und Importe für diese Organisation. Die Pause dauert, solange die Zahl der aktiven Projekte den Tarif übersteigt. Events, die während der Pause gesendet werden, erfassen wir nicht; sie gehen verloren. Da der Tarif Free ein Projekt nur in der persönlichen Organisation erlaubt, pausiert die Erfassung in jeder weiteren Organisation mit aktiven Projekten, sobald dort Pro endet.
11. Preise, Zahlung und Rechnungen
(1) Der Tarif Pro kostet 20 € im Monat. Alle Preise sind Bruttopreise in Euro und enthalten die deutsche Umsatzsteuer von 19 %. Preis und Zahlung für den Tarif Enterprise regelt die individuelle Vereinbarung.
(2) Der Tarif Pro wird monatlich im Voraus bezahlt, jeweils zu Beginn eines Abrechnungsmonats. Nur ein Inhaber kann Pro buchen und kündigen.
(3) Die Zahlung wickelt die Mollie B.V., Amsterdam, als Zahlungsdienstleister ab. Zahlungsdaten erhebt Mollie in ihrem eigenen Bezahlvorgang; wir erhalten sie nicht. Mit der ersten Zahlung ermächtigt der Kunde uns und Mollie, den monatlichen Betrag zu jedem neuen Abrechnungsmonat von dem Zahlungsmittel einzuziehen, das er im Bezahlvorgang hinterlegt hat.
(4) Der Preis, den der Kunde bei der Buchung bezahlt hat, gilt auch für alle Verlängerungen, bis wir ihn nach diesem Absatz ändern. Wir dürfen den Preis für künftige Abrechnungsmonate ändern. Eine Änderung kündigen wir mindestens 30 Tage vor Beginn des ersten Abrechnungsmonats, für den sie gilt, per E-Mail an die Inhaber an. Der Kunde kann Pro bis dahin zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin.
(5) Für jede erfolgreiche Zahlung stellen wir eine Rechnung elektronisch im Dashboard bereit (Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV). Der Kunde ist mit elektronischen Rechnungen einverstanden.
(6) Schlägt die Zahlung für einen neuen Abrechnungsmonat fehl, läuft sie ab oder wird sie zurückgebucht, beginnt eine Nachfrist von sieben Tagen. Wir beenden dann den wiederkehrenden Einzug und unternehmen keine weiteren automatischen Versuche. Der Inhaber erhält eine E-Mail. Zahlt er innerhalb der Nachfrist im Dashboard, beginnt mit dieser Zahlung ein neuer Abrechnungsmonat. Andernfalls fällt die Organisation mit Ablauf der Nachfrist in den Tarif Free zurück, mit den Folgen nach Abschnitt 13 Abs. 1. Wird eine Zahlung für einen bereits vollständig genutzten Abrechnungsmonat zurückgebucht, bleibt der Betrag geschuldet.
(7) Zahlungen für angefangene Abrechnungsmonate erstatten wir nicht, auch nicht bei Kündigung oder Löschung, soweit nicht diese Bedingungen (Abschnitt 3 Abs. 5 und Abschnitt 16), der AVV (Ziffer 5 Abs. 3) oder zwingendes Recht etwas anderes vorsehen. Von Free zu Pro wechselt der Kunde durch Buchung, von Pro zu Free durch Kündigung zum Ende des Abrechnungsmonats. Eine anteilige Verrechnung findet nicht statt.
12. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über den Tarif Free läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit beenden, indem ein Inhaber die Organisation löscht; die persönliche Organisation endet mit der Löschung des Kontos. Wir können den Vertrag über den Tarif Free mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen.
(2) Der Tarif Pro läuft jeweils einen Abrechnungsmonat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Abrechnungsmonat, wenn er nicht gekündigt wird. Ein Inhaber kann ihn jederzeit im Dashboard zum Ende des bezahlten Abrechnungsmonats kündigen. Bis dahin bleibt Pro aktiv. Solange der Abrechnungsmonat bezahlt ist, kann der Inhaber die Kündigung im Dashboard zurücknehmen.
(3) Wir können den Tarif Pro mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen.
(4) Endet der Tarif Pro, endet nicht der Vertrag über die Organisation. Sie wird im Tarif Free fortgeführt. Die Folgen beschreibt Abschnitt 13 Abs. 1: In der folgenden Nacht werden Analysedaten gelöscht, die älter als 30 Tage sind.
(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung mit angemessener Frist schwer oder wiederholt gegen die Abschnitte 6 bis 8 verstößt oder wenn ein Verstoß so schwer wiegt, dass eine Abmahnung entbehrlich ist.
(6) Löscht ein Inhaber eine Organisation oder eine Person ihr Konto, endet ein laufender Tarif Pro sofort und ohne Erstattung. Ein Konto kann nicht gelöscht werden, solange die Person einziger Inhaber einer Organisation mit weiteren Mitgliedern ist.
(7) Unsere Kündigung senden wir per E-Mail an die Inhaber. Der Kunde kann außer im Dashboard auch in Textform an hello@mirafive.io kündigen.
13. Folgen des Vertragsendes und Löschung
(1) Endet der Tarif Pro, gleich ob durch Kündigung oder nach einer fehlgeschlagenen Zahlung, wird die Organisation im Tarif Free fortgeführt. In der Nacht nach dem Ende von Pro löschen wir alle Analysedaten der Organisation, die älter als 30 Tage sind. Diese Löschung ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Daten, die der Kunde behalten möchte, sollte er vorher über das Dashboard, die REST-API oder den MCP-Server abrufen.
(2) Übersteigt die Zahl der aktiven Projekte danach den Tarif Free, pausieren Erfassung und Importe nach Abschnitt 10 Abs. 7.
(3) Ein Inhaber kann jede Organisation außer der persönlichen jederzeit löschen. Wir löschen die Organisation und ihre Kundendaten dann sofort. Analysedaten werden etwa 20 Minuten später als gelöscht markiert und innerhalb von sieben Tagen physisch entfernt. Löscht eine Person ihr Konto, gilt dasselbe für ihre persönliche Organisation und für alle Organisationen, in denen sie das einzige Mitglied ist. Nach einer Löschung gibt es keine Frist zum Abruf der Daten. Die Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden.
(4) In unseren verschlüsselten Sicherungen können gelöschte Daten bis zu sechs Monate verbleiben. Wir nutzen sie dort nicht; sie entfallen mit dem Ablauf der jeweiligen Sicherung.
(5) Endet der Vertrag über eine Organisation auf andere Weise als durch ihre Löschung, etwa durch unsere Kündigung, kann der Kunde seine Kundendaten bis zum Vertragsende über das Dashboard, die REST-API, den MCP-Server und die Exporte je Person abrufen. Danach löschen wir die Organisation und ihre Kundendaten innerhalb von 30 Tagen; Absatz 4 gilt entsprechend.
(6) Einen Export aller Kundendaten in einem Standardformat schulden wir nicht.
(7) Rechnungsbelege bewahren wir für die gesetzlichen Fristen auf. Einträge im Prüfprotokoll bleiben erhalten, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben. Mollie speichert Zahlungsdaten in eigener Verantwortung.
(8) Zahlungspflichten, die vor dem Vertragsende entstanden sind, bleiben bestehen. Die Abschnitte 13, 15, 17, 18 und 20 gelten über das Vertragsende hinaus.
14. Rechte an MIRA FIVE und an Kundendaten
(1) MIRA FIVE mit Software, Dokumentation und Marken steht uns oder unseren Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den Dienst im Rahmen seines Tarifs für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen, auch für Websites und Apps seiner Auftraggeber (Abschnitt 8 Abs. 2). Seine Mitglieder dürfen den Dienst in diesem Rahmen für ihn nutzen. Unsere Skripte und SDKs darf er dafür in seine Websites, Apps und Server einbinden.
(2) Der Kunde darf den Dienst nicht kopieren, bearbeiten, dekompilieren oder auf andere Weise zurückentwickeln, soweit die §§ 69d und 69e UrhG dies nicht zwingend erlauben. Veröffentlichen wir Skripte oder SDKs unter einer eigenen Lizenz, gilt für sie vorrangig diese Lizenz.
(3) Alle Rechte an Kundendaten bleiben beim Kunden. Er räumt uns für die Vertragslaufzeit und die Löschfristen nach Abschnitt 13 das einfache Recht ein, Kundendaten zu speichern, zu verarbeiten und zu vervielfältigen, soweit dies nötig ist, um den Dienst bereitzustellen, abzusichern und zu unterstützen und gesetzliche Pflichten zu erfüllen.
(4) Wir verkaufen Kundendaten nicht, nutzen sie nicht für eigene Zwecke und trainieren mit ihnen keine KI-Modelle. Aggregierte Nutzungszahlen ohne Personenbezug, etwa die Zahl der Events je Organisation, dürfen wir nutzen, um abzurechnen, Kapazitäten zu planen und den Dienst zu betreiben.
(5) Vorschläge und Rückmeldungen zu MIRA FIVE dürfen wir ohne Vergütung und ohne Einschränkung nutzen, soweit sie keine Kundendaten oder vertraulichen Informationen des Kunden enthalten.
15. Vertraulichkeit
(1) Vertrauliche Informationen sind nicht öffentliche geschäftliche und technische Informationen einer Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind, einschließlich der Bedingungen individueller Vereinbarungen. Für personenbezogene Kundendaten gilt vorrangig der AVV.
(2) Jede Partei hält die vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim, schützt sie mindestens mit angemessener Sorgfalt und nutzt sie nur für diesen Vertrag. Sie gibt sie nur an Mitarbeiter, Berater und Dienstleister weiter, die sie für den Vertrag benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(3) Das gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die sie rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht von Dritten erhalten hat oder die sie unabhängig entwickelt hat.
(4) Verlangen Gesetz, Gericht oder Behörde eine Offenlegung, ist sie im erforderlichen Umfang zulässig. Soweit rechtlich erlaubt, informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorher.
(5) Die Pflichten gelten während der Vertragslaufzeit und fünf Jahre darüber hinaus. Für Geschäftsgeheimnisse gelten sie, solange diese geheim sind.
16. Gewährleistung
(1) In den kostenpflichtigen Tarifen überlassen wir den Dienst in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhalten ihn in diesem Zustand. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung nach Abschnitt 3.
(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform an hello@mirafive.io. Die Meldung beschreibt den Mangel so, dass wir ihn nachvollziehen können, möglichst mit den Schritten, die zu ihm führen.
(3) Wir beseitigen Mängel in angemessener Frist. Wir können dies auch durch eine Aktualisierung des Dienstes oder eine zumutbare Umgehungslösung tun.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere die Minderung, unberührt. Schadensersatz richtet sich nach Abschnitt 17.
(5) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Störung auf Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden beruht, etwa auf einer fehlerhaften Einbindung von Skript oder SDK. Für Vorschaufunktionen gilt Abschnitt 4.
(6) Den Tarif Free stellen wir unentgeltlich bereit. Für ihn gelten die Regeln der Leihe entsprechend. Für Mängel stehen wir im Tarif Free nur ein, wenn wir sie arglistig verschwiegen haben (§ 600 BGB). Einen Anspruch auf Beseitigung von Mängeln hat der Kunde dort nicht; gemeldete Fehler beheben wir nach unserem Ermessen.
17. Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Rahmen einer übernommenen Garantie,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und
- in allen anderen Fällen, in denen das Gesetz eine Beschränkung der Haftung nicht zulässt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Abweichend von Absatz 2 haften wir im Tarif Free, den wir unentgeltlich bereitstellen, nicht für einfache Fahrlässigkeit (entsprechend § 599 BGB). Absatz 1 bleibt unberührt.
(4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund.
(5) Die Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Geschäftsführer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
18. Freistellung
(1) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die gegen uns geltend gemacht werden, weil Kundendaten, die der Kunde erfasst oder übermittelt hat, rechtswidrig erhoben oder übermittelt wurden oder weil der Kunde gegen die Abschnitte 6 bis 8 verstoßen hat. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat oder der Anspruch auf einer Pflichtverletzung durch uns beruht.
(2) Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich der gesetzlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren.
(3) Wir informieren den Kunden unverzüglich über einen geltend gemachten Anspruch und erkennen ihn nicht ohne Zustimmung des Kunden an. Wir geben dem Kunden Gelegenheit, den Anspruch in Abstimmung mit uns abzuwehren. Der Kunde gibt uns die Informationen, die wir für die Abwehr benötigen.
19. Änderungen dieser Bedingungen
(1) Für neue Verträge gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss veröffentlicht ist. Wir dürfen sie für künftige Verträge jederzeit ändern.
(2) In bestehenden Verträgen dürfen wir diese Bedingungen nur ändern, soweit dies nötig ist, um
- Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder behördlicher Vorgaben umzusetzen,
- die Sicherheit des Dienstes zu gewährleisten,
- sie an eine zulässige Änderung des Dienstes nach Abschnitt 3 Abs. 5 anzupassen oder
- eine nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücke zu schließen.
Das Verhältnis von Leistung und Preis und die wesentlichen Pflichten der Parteien dürfen dadurch nicht zum Nachteil des Kunden verschoben werden. Preisänderungen richten sich allein nach Abschnitt 11 Abs. 4.
(3) Wir kündigen jede Änderung mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die Inhaber an. Die Ankündigung nennt die geänderten Regelungen und das Kündigungsrecht nach Absatz 5.
(4) Wesentlich ist eine Änderung, die Rechte des Kunden einschränkt oder seine Pflichten erweitert. Wesentliche Änderungen zeigen wir zusätzlich in MIRA FIVE bei der nächsten Anmeldung zur Zustimmung an. Sie gelten nur, wenn ein Inhaber ihnen für den Kunden zustimmt, frühestens ab dem angekündigten Zeitpunkt. Andere Änderungen nach Absatz 2 werden zum angekündigten Zeitpunkt wirksam.
(5) Der Kunde kann den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem eine Änderung wirksam werden soll. Stimmt er einer wesentlichen Änderung bis dahin nicht zu, können auch wir zu diesem Zeitpunkt kündigen. Bis zu einer Zustimmung oder Kündigung gelten die bisherigen Bedingungen fort.
(6) Für Änderungen des AVV gilt dieser Abschnitt entsprechend, soweit der AVV nichts anderes bestimmt.
20. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Auerbach/Vogtl., der Sitz der Cloo GmbH. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Für Erklärungen zu diesem Vertrag genügt die Textform (§ 126b BGB), insbesondere eine E-Mail, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestimmen. Wir senden Erklärungen an die E-Mail-Adressen der Inhaber. Der Kunde sendet Erklärungen an hello@mirafive.io.
(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Wir dürfen den Vertrag auf ein Unternehmen übertragen, das MIRA FIVE von uns übernimmt und fortführt, wenn sich die Stellung des Kunden dadurch nicht verschlechtert. Wir kündigen eine solche Übertragung mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
(5) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(6) Weichen die deutsche und die englische Fassung voneinander ab, ist die deutsche Fassung maßgeblich.